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Abgabenberechnung und Ausfertigung von Abgabenbescheiden durch Privatunternehmen

VG Greifswald, Urteil vom 14.08.2012 - Az.: 3 A 289/10

Leitsätze:

In Mecklenburg-Vorpommern können die abgabenberechtigten Körperschaften bestimmen, dass u.a. die Abgabenberechnung und die Ausfertigung sowie Versendung von Abgabenbescheiden von einem damit beauftragten (privaten, Anm. des Herausgebers) Dritten wahrgenommen wird. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=MWRE120004196&st=ent