Leitsätze:
Die Auswahlkriterien für die Zulassung von Betrieben zu einem Volksfest müssen den Grundsätzen von Transparenz und Nachvollziehbarkeit entsprechen. Dazu gehört, dass es jedem Interessenten möglich sein muss, sich auf zumutbare Weise über die Auswahlkriterien zu informieren. (Leitsatz des Herausgebers)
Kategorien:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2008/7_L_581_08beschluss20080609.html