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Kommunale Kindergärten sind steuerlich Betriebe gewerblicher Art

BFH, Urteil vom 12.07.2012 - Az.: I R 106/10

Leitsätze:

Von einer Kommune betriebene Kindergärten sind unbeschadet des Rechtsanspruchs von Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Förderung in Tageseinrichtungen nach § 24 SGB VIII keine Hoheitsbetriebe, sondern Betriebe gewerblicher Art. (amtlicher Leitsatz)

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http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=26619