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Diese Entscheidung

Keine öffentlich-rechtliche Auswahlentscheidung bei Verpachtung kommunaler Eigenjagd

VGH Hessen, Beschluss vom 18.07.1995 - Az.: 3 TG 1929/95

Leitsätze:
Bei der Verpachtung von Eigenjagdbezirken durch eine Gemeinde ist es nicht geboten, dem Abschluss der bürgerlich-rechtlichen Pachtverträge eine öffentlich-rechtliche Auswahlentscheidung (im Sinne der "Zwei-Stufen-Theorie") voranzustellen. Für den Rechtsstreit um den Abschluss eines solchen Pachtvertrages sind daher regelmäßig die ordentlichen Gerichte zuständig. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=MWRE112539500%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L&doc.norm=all&doc.fopen=vg-