Keine öffentlich-rechtliche Auswahlentscheidung bei Verpachtung kommunaler Eigenjagd
VGH Hessen, Beschluss vom 18.07.1995 - Az.: 3 TG 1929/95
Leitsätze:
Bei der Verpachtung von Eigenjagdbezirken durch eine Gemeinde ist es nicht geboten, dem Abschluss der bürgerlich-rechtlichen Pachtverträge eine öffentlich-rechtliche Auswahlentscheidung (im Sinne der "Zwei-Stufen-Theorie") voranzustellen. Für den Rechtsstreit um den Abschluss eines solchen Pachtvertrages sind daher regelmäßig die ordentlichen Gerichte zuständig. (Leitsatz des Herausgebers)