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Berücksichtigung von Einkünften aus kommunalen Aufsichts- und Verwaltungsratsmandaten bei der Beitragsbemessung für ein Rechtsanwaltsversorgungswerk

VG Düsseldorf, Urteil vom 22.08.2012 - Az.: 20 K 4812/11

Leitsätze:

1. Einkünfte, die ein Rechtsanwalt als Ratsmitglied aus einer Tätigkeit als Verwaltungsratsmitglied einer Stadtsparkasse oder als Aufsichtsratsmitglied von kommunalen Versorgungs- oder Nahverkehrsunternehmen erzielt, sind bei der Bemessung des Mitgliedsbeitrags im Rechtsanwaltsversorgungswerk zugrunde zu legen. (amtlicher Leitsatz)

2. Diese Einkünfte sind als Arbeitseinkommen im Sinne von § 30 Abs. 2 der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Verbindung mit § 15 Abs. 1 SGB IV und § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu bewerten. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2012/20_K_4812_11urteil20120822.html