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Lärm bei der Nutzung eines Spielplatzes durch eine Ganztagesschule

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.05.2012 - Az.: 8 A 10042/12

Leitsätze:

1. Auch die organisierte und regelmäßige Nutzung eines Spielplatzes durch Schüler einer Ganztagesschule ist eine Spielplatznutzung im Sinne von § 22 Abs. 1a BImSchG. Sie kann aber einen vom "Regelfall" des § 22 Abs. 1a S. 1 BImSchG abweichenden Sonderfall darstellen. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Zur Berücksichtigung der Vorprägung eines Gebiets durch Spielplatz und Grundschule bei der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={454FDFFD-7620-42AB-8A3F-C2290CE1BDA6}