Leitsätze:
Wird eine Zeitung, in der die Gemeinde nach ihrer Hauptsatzung Bekanntmachungen publiziert, mit neuem Titel und Layout fortgeführt, hat das nicht (zwingend) die Unwirksamkeit der Auslegungsbekanntmachung (zu einem Bebauungsplanentwurf, Anm. d. Hrsg.) zur Folge, die im "fortgeführten Publikationsorgan" erscheint, ohne dass die Hauptsatzung zuvor entsprechend geändert worden war. (amtlicher Leitsatz)
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