Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht
Diese Entscheidung

Bemessung von Niederschlagswassergebühren nach versiegelter Fläche; 100-m²-Stufen; Anwendung von Abflussbeiwerten

VG Schwerin, Urteil vom 11.05.2012 - Az.: 4 A 68/09

Leitsätze:
1. Eine Gebührenerhebung für Niederschlagswasser nach der bebauten bzw. befestigten ("versiegelten") Fläche des an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücks ("Versiegelungsmaßstab") ist grundsätzlich ein zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab i. S. des Kommunalabgabenrechts. (amtlicher Leitsatz)

2. Ein Gebührenmaßstab im Niederschlagswassergebührenrecht, wonach sich die Grundgebühren je angefangene 100 m2 bebaute bzw. befestigte Grundstücksfläche bemessen, ist rechtmäßig. Ein solcher Wahrscheinlichkeitsmaßstab steht nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme und rechtfertigt sich aus dem Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität. (amtlicher Leitsatz)

3. Rechtlich zulässig ist auch, bei der Zusatzgebühr den "Versiegelungsmaßstab" nach der Art und Weise der Befestigung und dem Grad der möglichen Versickerung des Niederschlagswassers auf diesen Flächen bzw. bei den bebauten Flächen nach einem vorhandenen oder nicht vorhandenen Regenspeichereffekt der Dachflächen des bebauten Grundstücks differenziert zu betrachten und insoweit Abflussfaktoren bzw. Abflussbeiwerte festzulegen. (amtlicher Leitsatz)

Kategorien:

Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=MWRE120001852&st=ent