Leitsätze:
In Nordrhein-Westfalen steht den Kreistagsfraktionen kein eigener Anspruch auf angemessene Unterrichtung über die Gegenstände anstehender Entscheidungen oder auf Einhaltung der Pflicht des Landrats zur sachgerechten Vorbereitung von Sitzungen zu. (Leitsatz des Herausgebers)
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http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2012/1_K_1637_11urteil20120612.html