Leitsätze:
Das persönliche Interesse des Geschäftsführers einer GmbH in kommunaler Trägerschaft an der Wahrung der Vertraulichkeit der Höhe seiner Bezüge tritt dann nicht hinter das Informationsinteresse der Presse zurück, wenn dieser sein Einverständnis mit einer Veröffentlichung seiner Bezüge nach den einschlägigen kommunalrechtlichen Bestimmungen (hier: Art. 94 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 GO) nicht erklärt hat. (amtlicher Leitsatz)
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