Einschätzung der Leistungsfähigkeit eines Betriebs in Bauleitplanentwürfen
VG Aachen, Beschluss vom 22.05.2012 - Az.: 3 L 217/12
Leitsätze:
1. Im Rahmen der Vorbereitung von Bauleitplänen kann es auch zur Aufgabe der Verwaltung gehören, die Leistungsfähigkeit und Kundenattraktivität im Plangebiet vorhandener Betriebe - auch im Rahmen öffentlich ausliegender Planentwürfe - zu untersuchen und zu bewerten. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Bewertungen, die eine Gemeindeverwaltung im Stadium der Planaufstellung - also noch nicht durch eine verbindlichen Planbeschluss - anstellt, sind gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob sie Tatsachen zutreffend wiedergeben und wenigstens vertretbar würdigen, nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen und den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten. Sind diese Voraussetzungen gegeben, so haben die von der Bewertung Betroffenen auch nachteilige Einschätzungen in Kauf zu nehmen. (Leitsatz des Herausgebers)
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http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_aachen/j2012/3_L_217_12beschluss20120522.html