Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens wegen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse
VG Gelsenkirchen, Urteil vom 13.06.2008 - Az.: 15 K 2243/06
Leitsätze:
Ein Bürgerbegehren wird durch Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die Einfluss auf die Verständlichkeit der bei dem Bürgerentscheid zur Abstimmung zu stellenden Frage haben, unzulässig. (amtlicher Leitsatz)
Kategorien:
Fortgang des Verfahrens: Bestätigt durch OVG Münster, Beschluss vom 30.10.2008, 15 A 2027/08
Fundstelle im WWW
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2008/15_K_2243_06urteil20080613.html