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Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens wegen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 13.06.2008 - Az.: 15 K 2243/06

Leitsätze:

Ein Bürgerbegehren wird durch Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die Einfluss auf die Verständlichkeit der bei dem Bürgerentscheid zur Abstimmung zu stellenden Frage haben, unzulässig. (amtlicher Leitsatz)

Kategorien:

Fortgang des Verfahrens: Bestätigt durch OVG Münster, Beschluss vom 30.10.2008, 15 A 2027/08

Fundstelle im WWW

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2008/15_K_2243_06urteil20080613.html