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Fraktionsbüro im Keller des Rathauses

VG Aachen, Urteil vom 27.02.2012 - Az.: 4 K 1754/11

Leitsätze:

Die Zuweisung eines im Keller des Rathauses gelegenen Büroraums an eine Ratsfraktion stellt keine Diskriminierung gegenüber anderen Fraktionen dar, deren Räume sich im Erdgeschoss oder einem Obergeschoss befinden. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_aachen/j2012/4_K_1754_11urteil20120227.html