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Aufteilung einer öffentlichen Einrichtung in gebührenpflichtigen und gebührenfreien Teil

VG Greifswald, Urteil vom 22.03.2012 - Az.: 3 A 13/12

Leitsätze:

Die Aufteilung einer öffentlichen Einrichtung - hier eines kommunalen Hafens - in einen gebührenpflichtigen und einen nicht gebührenpflichtigen Teil kann nicht (erst) in der Gebührenkalkulation erfolgen. Sie muss in der vorgelagerten Ebene der Einrichtungsdefinition erfolgen. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=MWRE120001308&st=ent