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Zulassung der Öffentlichkeit und Fehlen eines Jagdkatasters bei einer Jagdgenossenschaftsversammlung

VG Saarlouis, Beschluss vom 10.09.2008 - Az.: 5 K 12/08

Leitsätze:

1. Es besteht kein Rechtsgrundsatz, nach dem Jagdgenossenschaftsversammlungen regelmäßig nichtöffentlich sind. Zumindest kann durch Mehrheitsbeschluss die Öffentlichkeit zugelassen werden, solange keine besonders schutzwürdigen Angelegenheiten einzelner Jagdgenossen, die nicht der Zulassung der Öffentlichkeit zugestimmt haben, kund getan werden. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Die Durchführung einer Jagdgenossenschaftsversammlung, ohne dass ein aktuelles Jagdkataster vorliegt, ist fehlerhaft. Dieser Formfehler macht Beschlüsse aber nur dann ungültig, wenn die konkrete und nicht ganz fern liegende Möglichkeit besteht, dass er sich auf das Abstimmungsergebnis ausgewirkt hat. Dies ist bei Beschlüssen mit klaren Mehrheiten nicht der Fall. (Leitsatz des Herausgebers)

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http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&Art=en&nr=1946