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Diese Entscheidung

Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Aushangs von Gemeindesatzungen

BVerwG, Urteil vom 11.02.1972 - Az.: VII C 37.69

Leitsätze:
1. Zur wirksamen Verkündung von Gemeindesatzungen durch öffentlichen Aushang ist es bei einer Gemeinde mit weniger als 1000 Einwohnern normalerweise nicht erforderlich, dass die Veröffentlichungsvorschrift den genauen Standort der Aushangkästen benennt. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Das Rechtsstaatsprinzip fordert nicht, dass bei der Veröffentlichung von Ortssatzungen durch Aushang der Zeitpunkt des Aushangs stets schon aus dem atusgehängten Exemplar erkennbar sein muss, wenn der Tag des Inkrafttretens der Satzung von ihrer Bekanntmachung abhängt. (amtlicher Leitsatz)

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