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Anwohnerklage gegen Genehmigung eines Osterfeuers

VG Braunschweig, Urteil vom 30.09.2008 - Az.: 2 A 50/08

Leitsätze:

1. Anwohner haben es hinzunehmen, dass sie bei einem jährlich stattfindenden Osterfeuer von kommunaler Bedeutung durch das damit verbundene Verkehrsaufkommen und den Lärm abziehender Besuchergruppe belästigt werden. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Ob ein Fest kommunale Bedeutung besitzt, hängt vom Ausmaß der Akzeptanz und Teilnahme der örtlichen Bevölkerung ab. Nicht erforderlich ist, dass es sich um eine auf einer alten Tradition beruhende Veranstaltung handelt. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0510020080000502%20A