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Keine verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle einer Höchstmietensatzung nach dem LWoFG BW

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2011 - Az.: 3 S 2611/09

Leitsätze:

Eine auf der Grundlage des § 32 Abs. 3 Satz 3 und 5 LWoFG erlassene gemeindliche Satzung über die Festlegung der höchstzulässigen Miete für öffentlich geförderten Wohnraum unterliegt mangels Rechtswegzuständigkeit nicht der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO. (amtlicher Leitsatz)

Kategorien:

Fortgang des Verfahrens: Entscheidung aufgehoben durch BVerwG, DRiK Nr. 1498

Fundstelle im WWW

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=15419