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Diese Entscheidung

Aufnahme einer Angelegenheit auf die Tagesordnung des Rats - kein Vorprüfungsrecht des Bürgermeisters

OVG Lüneburg, Urteil vom 14.02.1984 - Az.: 5 A 212/83

Leitsätze:
1. Der Vorsitzende einer Gemeindevertretung in Schleswig-Holstein ist nach § 34 Abs. 4 Satz 3 GO selbst dann verpflichtet, auf Verlangen einer Fraktion eine Angelegenheit ohne inhaltliche Vorprüfung auf die Tagesordnung zu setzen, wenn der Gemeinde die Verbandszuständigkeit für den Beratungsgegenstand fehlt. (amtlicher Leitsatz)

2. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt auch dann nicht in Betracht, wenn die Unzuständigkeit offensichtlich ist (Einschränkung von OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.05.1983 - 5 OVG B 9/83), wohl aber im Falle der Schikane (§ 225 BGB) oder des Rechtsmissbrauchs. (amtlicher Leitsatz)

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