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Diese Entscheidung

Pflicht zur Aufnahme von Anträgen auf die Tagesordnung eines Rats

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.12.1983 - Az.: 15 A 2027/83

Leitsätze:
1. Der Bürgermeister ist verpflichtet, fristgerecht eingereichte Vorschläge einer Ratsfraktion ohne inhaltliche Vorprüfung in die Tagesordnung der Ratssitzung aufzunehmen. (amtlicher Leitsatz)

2. Dies gilt auch dann, wenn sich der Rat wegen Überschreitung der kommunalen Verbandskompetenz mit den Vorschlägen sachlich nicht befassen darf, sondern deren Behandlung mit einer Geschäftsordnungsentscheidung abschließen muss. (amtlicher Leitsatz)

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