Leitsätze:
Die landesrechtlichen Vertretungsvorschriften schützten die Gemeinden und Kreise nicht vor einer Haftung wegen Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung. (amtlicher Leitsatz)
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http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2011/I_10_U_39_09urteil20110224.html