Leitsätze:
§ 24a Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes zur Landesentwicklung (Landesentwickungsprogramm - LEPro, i. d. F. des Änderungsgesetzes vom 19. Juni 2007, GV. NRW. S. 225), wonach ein Hersteller-Direktverkaufszentrum mit mehr als 5.000 qm Verkaufsfläche nur in einer Gemeinde mit mehr als 100.000 Einwohnern ausgewiesen werden darf, verstößt gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip und das Willkürverbot und trägt dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung nicht angemessen Rechnung. (amtlicher Leitsatz)
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