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Fremdenverkehrsbeitrag für Winzer ohne Endkundenverkauf

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.05.1974 - Az.: 6 A 8/73

Leitsätze:

1. Inhaber von Betrieben der Urproduktion, de nicht an Endverbraucher veräußern, erhalten im allgemeinen durch Fremdenverkehrsmaßnahmen der Gemeinden keinen besonderen, zur Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags berechtigenden Vorteil. (amtlicher Leitsatz)

2. Ein besonderer Vorteil kann jedoch unter anderem für die Inhaber solcher Betriebe der Urproduktion gegeben sein, deren Erzeugnisse durch die Fremdenverkehrswerbung der Gemeinde besonders herausgestellt werden (hier: Wein). (amtlicher Leitsatz)

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