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Schätzung der Schmutzwassermenge nach Wasserrohrbruch

VG Potsdam, Beschluss vom 09.11.2011 - Az.: 8 L 225/11

Leitsätze:

Ist davon auszugehen, dass die bezogene Trinkwassermenge wegen eines Wasserrohrbruchs nicht in vollem Umfang in die Schmutzwasserbeseitigungsanlage gelangt ist, ist die gebührenpflichtige Schmutzwassermenge in entsprechender Anwendung der satzungsrechtlichen Regelung [über den Fall defekter Messeinrichtungen, Anm. des Herausgebers] durch Schätzung zu ermitteln. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE110003451&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10