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Diese Entscheidung

Standplatzvergabe auf einem Weihnachtsmarkt nach einem rollierenden System

VG Stuttgart, Beschluss vom 27.10.2011 - Az.: 4 K 3545/11

Leitsätze:
1. Ein rollierendes System ist grundsätzlich ein sachgerechtes Auswahlverfahren für die Vergabe von Standplätzen [auf einem Weihnachtsmarkt, Anm. des Herausgebers]. (amtlicher Leitsatz)

2. § 70 Abs. 3 GewO gibt keinen bestimmten Auswahlmodus vor, wonach materiellen Kriterien, die einer Attraktivitätsbewertung zu Grunde liegen, ein Vorrang vor formalen Kriterien wie dem rollierenden System zukommt. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE110003441&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L