1. Ein rollierendes System ist grundsätzlich ein sachgerechtes Auswahlverfahren für die Vergabe von Standplätzen [
auf einem Weihnachtsmarkt, Anm. des Herausgebers].
(amtlicher Leitsatz)2. §
70 Abs. 3 GewO gibt keinen bestimmten Auswahlmodus vor, wonach materiellen Kriterien, die einer Attraktivitätsbewertung zu Grunde liegen, ein Vorrang vor formalen Kriterien wie dem rollierenden System zukommt.
(amtlicher Leitsatz)