Leitsätze:
1. Ein rollierendes System ist grundsätzlich ein sachgerechtes Auswahlverfahren für die Vergabe von Standplätzen [auf einem Weihnachtsmarkt, Anm. des Herausgebers]. (amtlicher Leitsatz)
2. § 70 Abs. 3 GewO gibt keinen bestimmten Auswahlmodus vor, wonach materiellen Kriterien, die einer Attraktivitätsbewertung zu Grunde liegen, ein Vorrang vor formalen Kriterien wie dem rollierenden System zukommt. (amtlicher Leitsatz)
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