Kommunale Eigenbedarfseinrichtungen in privatrechtlicher Form in NRW zulässig
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.10.2010 - Az.: 15 A 440/08
Leitsätze:
Die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen dürfen auch Einrichtungen zur Deckung des Eigenbedarfs in privatrechtlicher Organisationsform betreiben bzw. sich an solchen Einrichtungen beteiligen. Ein Verbot solcher Beteiligungen stellte einen unverhältnismäßigen und damit verfassungswidrigen Eingriff in die Organisationshoheit der Gemeinden dar. Eine entsprechende Auslegung von § 108 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 iVm § 8 Abs. 1 GO NRW verbietet sich daher. (Leitsatz des Herausgebers)
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http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2010/15_A_440_08urteil20101026.html