Leitsätze:
Weder aus § 5 PartG noch aus sonstigen Rechtsnormen ergibt sich eine Verpflichtung der Gemeinden, Räume für Parteiveranstaltungen bereitzustellen. Es ist daher zulässig, dass eine Gemeinde Parteien allgemein von der Nutzung einer Halle ausschließt. (Leitsatz des Herausgebers)
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