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Diese Entscheidung

Verantwortlichkeit für Auswirkungen der missbräuchlichen Nutzung eines Kinderspielplatzes

VGH Hessen, Urteil vom 25.07.2011 - Az.: 9 A 125/11

Leitsätze:
1. Der Gemeinde als Betreiberin können nur solche Auswirkungen eines Kinderspielplatzes zugerechnet werden, die durch die eigentliche Funktion als Spielplatz bedingt sind. (amtlicher Leitsatz)

2. Verantwortlich für die durch die missbräuchliche Nutzung eines Kinderspielplatzes hervorgerufenen Immissionen sind grundsätzlich ausschließlich die Personen, die die bestimmungswidrige Nutzung ausüben. Missbräuchen ist daher grundsätzlich mit polizei- und ordnungsrechtlichen Mitteln zu begegnen. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=MWRE110002730%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L&doc.norm=all