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Herabfallende Äste gesunder Bäume sind hinzunehmen

OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.10.2010 - Az.: 12 U 103/10

Leitsätze:

Das bei bestimmten Baumarten bestehende Risiko eines natürlichen Bruchs gesunder Äste begründet jedenfalls im Bereich von Parkplätzen keine Amtspflicht zur Beseitigung des gesamten Baumes oder wesentlicher Teile seiner Krone. (amtlicher Leitsatz)

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http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=13495