Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung in Brandenburg keine Angelegenheit der Kommunen
VerfG Brandenburg, Urteil vom 19.08.2010 - Az.: 4/09
Leitsätze:
Die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung obliegt im Land Brandenburg den Gewässerunterhaltungsverbänden in Form der sogenannten "funktionalen Selbstverwaltung". Sie ist daher keine Selbstverwaltungsangelegenheit der Kommunen. (amtlicher Leitsatz)
Kategorien:
Fundstelle im WWW
http://www.verfassungsgericht.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=465877&template=entscheidungen_d