Leitsätze:
Die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung obliegt im Land Brandenburg den Gewässerunterhaltungsverbänden in Form der sogenannten "funktionalen Selbstverwaltung". Sie ist daher keine Selbstverwaltungsangelegenheit der Kommunen. (amtlicher Leitsatz)
Rubriken:
http://www.verfassungsgericht.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=465877&template=entscheidungen_d