Leitsätze:
Abfälle aus Kasernen sind nicht generell als gewerblicher Siedlungsabfall zu qualifizieren. Es kann sich je nach der konkreten Unterbringung der Militärangehörigen auch um überlassungspflichtigen Abfall aus privaten Haushaltungen handeln. Bei untrennbarer Vermischung solchen Abfalls mit Abfall aus anderen Bereichen erstreckt sich die Überlassungspflicht grundsätzlich auf das gesamte Gemisch. (amtlicher Leitsatz)
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