Leitsätze:
Bei der Beratung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Umwandlung eines verkehrsberuhigten Bereichs in eine Tempo-30-Zone sind Anlieger des betroffenen Straßenabschnitts wegen möglicher Befangenheit von der Teilnahme an der Sitzung auszuschließen. (Leitsatz des Herausgebers)
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http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid={E941ABE1-E146-4A05-9987-325390AE6BDB}