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Dokumentation eingeschränkter Widmung durch Verkehrszeichen

VG Aachen, Urteil vom 26.04.2011 - Az.: 2 K 1941/09

Leitsätze:

Die Straßenverkehrsbehörden sind normalerweise nicht verpflichtet, bei straßenrechtlich nur dem landwirtschaftlichen Verkehr gewidmeten Wegen durch verkehrsrechtliche Anordnungen dafür zu sorgen, dass der eingeschränkte Widmungszweck auch durch die Aufstellung entsprechender Verkehrszeichen dokumentiert wird. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_aachen/j2011/2_K_1941_09urteil20110426.html