Abwahl eines Bürgermeisters
OVG Sachsen, Urteil vom 08.03.2011 - Az.: 4 A 918/10
Leitsätze:
1. Weder bei der Abwahl eines Bürgermeisters durch das Gemeindevolk noch bei der Feststellung des Gemeindewahlausschusses über die Abwahl nach § 51 Abs. 7 Satz 4 SächsGemO handelt es sich um einen Verwaltungsakt. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Die Einleitung des Abwahlverfahrens eines Bürgermeisters durch Beschluss des Gemeinderats nach § 51 Abs. 9 SächsGemO ist nicht an bestimmte sachliche Voraussetzungen geknüpft, die der gerichtlichen Kontrolle zugänglich wären. (amtlicher Leitsatz)
3. Einzelfall einer rechtswidrigen Bürgermeisterabwahl wegen Verstoßes gegen das Sachlichkeitsgebot. (amtlicher Leitsatz)
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