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Befangenheit eines Einzelhändlers bei Entscheidung über Fachmarktzentrum

VG Karlsruhe, Urteil vom 16.03.2006 - Az.: 9 K 1012/05

Leitsätze:

1. Ein Gemeinderat darf nicht an der Beschlussfassung über einen Bebauungsplan mitwirken, der ein Sondergebiet Fachmarktzentrum festsetzt, wenn er Inhaber eines Einzelhandelsgeschäftes ist, das einen erheblichen Teil seines Umsatzes mit dem im Fachmarktzentrum hauptsächlich vorgesehenen Sortiment erwirtschaftet und der Kreis der von der Neuansiedlung betroffenen konkurrierenden Gewerbebetriebe klein und überschaubar ist. (amtlicher Leitsatz)

2. Ein seine Befangenheit begründendes individuelles Sonderinteresse setzt keine Monopolstellung oder marktbeherrschende Position voraus. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE108090600&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all