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Keine Bauleitplanung in gemeindefreien Gebieten

BVerwG, Beschluss vom 21.08.1995 - Az.: 4 N 1/95

Leitsätze:

1. Die in §§ 1 ff. BauGB geregelte gemeindebezogene Bauleitplanung gilt nicht in gemeindefreien Gebieten. Auch eine Veränderungssperre (§§ 14 ff. BauGB) ist in gemeindefreien Gebieten ausgeschlossen. (amtlicher Leitsatz)

2. Das Baugesetzbuch hindert den Landesgesetzgeber, in gemeindefreien Gebieten die bundesrechtlichen Vorschriften über die Bauleitplanung (§§ 1 ff. BauGB) für anwendbar zu erklären oder eine hiervon abweichende eigene landesrechtliche (z.B. staatliche) Bauleitplanung einzuführen. (amtlicher Leitsatz)

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