Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht
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Diese Entscheidung

04.06.2014

Neue kommunalrechtliche Entscheidungen in Kürze

Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land kämpft um ihre Existenz, genauer gesagt, gegen das Landesgesetz über die Eingliederung der Verbandsgemeinde Manderscheid in die Verbandsgemeinde Wittlich-Land vom 20. Dezember 2013. Den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Umsetzung hat der VerfGH Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 23.05.2014 - VGH A 26/14) nun abgelehnt, allerdings nur, weil keine gewichtigen Gründe gegen ein Abwarten des Hauptsacheverfahrens bestünden. Inhaltlich sieht der Gerichtshof durchaus "gewich­tige und schwierige verfassungsrechtliche Fragen im Spannungsfeld der kommu­nalen Selbstverwaltungsgarantie einerseits und der Organisationsgewalt des Staates andererseits" im Streit. Es besteht also die Aussicht auf eine gehaltvolle Hauptsacheentscheidung.

Ebenfalls vor dem VerfGH Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 21.05.2014 - VGH A 39/14) ist die NPD mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung gegen eine angebliche Neutralitätsverletzung der Ministerpräsidentin des Landes im Pirmasenser Kommunalwahlkampf gescheitert. Eine Abwechslung bietet hier also mal die Person der Beklagten, denn üblicherweise sind es eher Bürgermeister oder Landräte, denen mangelnde Neutralität vor Kommunalwahlen vorgeworfen wird. Auch die dürfen sich aber durchaus privat am Wahlkampf beteiligen. Die Ministerpräsidentin darf das ebenfalls, mehr hat sie dem Gericht zufolge auch nicht getan - im Streit stand eine Äußerung gegen die NPD auf einer Wahlkampfveranstaltung der SPD.

Freiwillige Feuerwehrleute haben aus guten Gründen Zugriff auf Geräte, mit denen sie leicht größere Mengen Wasser aus den öffentlichen Versorgungsleitungen entnehmen können. Weniger gute Gründe gibt es dafür, die Geräte zum Befüllen des privaten Swimmingpools zu benutzen. Will die Freiwillige Feuerwehr deswegen allerdings jemanden ausschließen, sollte sie den Wasserdiebstahl freilich nachweisen und keine groben Fehler im Disziplinarverfahren machen. Nicht gelungen ist das einer nordrhrein-westfälischen Gemeinde, weshalb das VG Aachen (Urteil vom 05.05.2014 - 1 K 2470/13) der Klage eines Feuerwehrmanns gegen seinen Ausschluss stattgegeben hat. Hinter dem Streit scheint mehr zu stecken, denn das Gericht erwähnt in seinem Urteil zwei weitere, wenn auch für erledigt erklärte, Verfahren, die zwischen den Parteien anhängig waren.

Wer seine Wassergebühren nicht zahlen will, weil das gelieferte Wasser die eigenen Leitungen beschädige, sollte dabei nicht auf Unterstützung durch den VGH Bayern (Beschluss vom 22.05.2014 - 20 ZB 14.521) setzen, wenn er selbst zugeben muss, dass das Wasser den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entspricht. Der VGH macht dem Kläger in seinem sehr kurzen Beschluss den naheliegenden Vorschlag, entweder seine Anlage nachzurüsten oder einen Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang zu stellen.