Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht
Anzeige:
Diese Entscheidung

01.08.2014

Großer Streit um den kleinsten Finanzausgleich der Bundesrepublik

Auch in der Freien Hansestadt Bremen gibt es Gemeinden. Zwar sind es nur zwei, aber auch das reicht nicht nur für die Einrichtung eines kommunalen Finanzausgleichs, sondern nun sogar für einen Rechtsstreit darum. Den Anlass dafür liefert der Zensus von 2011, der der Stadt Bremerhaven ihrer Ansicht nach eine zu geringe Einwohnerzahl bescheinigt hat. Deshalb klagt sie schon vor dem VG Bremen gegen die Freie Hansestadt Bremen (also das Land, nicht zu verwechseln mit der Stadtgemeinde Bremen, der zweiten Gemeinde im Land), vertreten durch das Statistische Landesamt, wobei eine Verhandlung dazu noch aussteht. Nun geht es aber darum, ob die Freie Hansestadt Bremen die Zensusdaten schon zur Berechnung des Finanzausgleichs heranziehen darf. Sie darf es erst einmal nicht, sagt nun das VG Bremen (Beschluss vom 31.07.2014 - 4 V 824/14) in einer einstweiligen Verfügung. Denn Bermerhavens Klage hat aufschiebende Wirkung, und so ist bis zur Entscheidung der Hauptsache weiter die Fortschreibung der Volkszählung 1987 zu benutzen. Allerdings: Sicher mit dem zusätzlichen Geld rechnen kann die Stadt Bremerhaven deshalb nicht. Denn wenn sie das Verfahren in der Hauptsache verliert, kann das Land die entsprechenden Bescheide auch rückwirkend ändern, so das VG.

Quelle: juris-Nachrichten.