Melderechtlicher Begriff der Hauptwohnung bei Zweitwohnungsteuer
OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.01.2010 - Az.: 9 LA 318/08
Leitsätze:
1. Hat ein kommunaler Satzungsgeber den Begriff der Hauptwohnung in seiner Zweitwohnungsteuersatzung nicht näher bestimmt, ist dieser Begriff anhand des Melderechts und der hierzu entwickelten Grundsätze auszulegen, sofern sich nicht etwa aus der Entstehungsgeschichte der Norm ein abweichendes Verständnis ergibt. Gleiches gilt, wenn in der Zweitwohnungsteuersatzung eine Abgrenzung zwischen dem Begriff der Hauptwohnung und dem der Zweitwohnung nicht vorgenommen worden ist. (amtlicher Leitsatz)
2. Das Verfassungsrecht zwingt nicht dazu, einen nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, auch dann von der Zweitwohnungsteuerpflicht zu befreien, wenn es sich bei der aus beruflichen Gründen gehaltenen weiteren Wohnung mangels überwiegender Nutzung tatsächlich um eine Zweitwohnung handelt. (amtlicher Leitsatz)
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http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020080003189%20LA