Leitsätze:
Die Erhebung einer höheren Steuer für den zweiten in einem Haushalt gehaltenen Hund ist mit Art. 3 Abs. 1 und 2 GG sowie Art. 6 Abs 1 GG vereinbar, auch wenn sie Ehegatten mit jeweils einem Hund betrifft. (Leitsatz des Herausgebers)
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